Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere, der Firma KPP Verwaltungsgesellschaft GmbH (nachfolgend KPP-Verwaltungs-GmbH), Hoffmannallee 55, 47533 Kleve– auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend die Entwicklung und Herstellung von Webseiten sowie bei vorliegender Vereinbarung für deren Installation und Pflege. Für unsere weiteren – etwaig vereinbarten – Leistungen gelten separate Bedingungen.

Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Per-son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von KPP-Verwaltungs-GmbH sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt.

Vertragsgegenstand ist das vereinbarte Werk bzw. die vereinbarte Dienstleistung. Inhalt und Preise werden individuell vereinbart und schriftlich in einem Angebot fixiert oder in einer Auftragsbestätigung festgelegt.

Nebenabreden, sowie Änderungen der Bedingungen und zusätzliche Leistungen bedürfen der Textform.
Vertragsleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, sind nur dann Teil des Auftrags, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Wird dieser Bestätigung nicht innerhalb von 8 Tagen widersprochen, gilt der Auftrag als angenommen. Spätere Erweite-rungen und Änderungen bedürfen gesonderter Vereinbarungen

§ 3 Leistungsumfang

KPP-Verwaltungs-GmbH bietet die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikleistungen an.

KPP-Verwaltungs-GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, die schriftlich vereinbart und erfasst werden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von KPP-Verwaltungs-GmbH, wenn diese vereinbart wurden. Änderungs- und Erweiterungswünsche müssen nur berücksichtigt wer-den, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von KPP-Verwaltungs-GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann dem Kunden der erforderliche Mehraufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung,
ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, die der Kunde im Anschluss haben will.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht, das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz, das Verlagsgesetz, das Patentgesetz und das Markengesetz;
7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte KPP-Verwaltungs-GmbH ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist KPP-Verwaltungs-GmbH berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und behält sich diese vor.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Vergütung für die Website-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

1. der Vorlage von Daten in nicht digitalisierter Form,
2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen so-wie
5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz fällig.

Der Kunde muss damit rechnen, dass die KPP-Verwaltungs-GmbH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die KPP-Verwaltungs-GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

KPP-Verwaltungs-GmbH ist infolge des erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Tätigkeit berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Verbindliche Liefertermine und –fristen, die die Parteien vereinbaren, bedürfen der Text-form.

Ist für die Leistung von KPP-Verwaltungs-GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der KPP-Verwaltungs-GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit die KPP-Verwaltungs-GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, technische Probleme, Pandemie oder anderer für KPP-Verwaltungs-GmbH unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für KPP-Verwaltungs-GmbH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von nach Maßgabe der von KPP-Verwaltungs-GmbH erstellten Auftragsbestätigung unverzüglich abnehmen, sobald KPP-Verwaltungs-GmbH die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen von KPP-Verwaltungs-GmbH gelten als abgenommen, wenn KPP-Verwaltungs-GmbH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens je-doch nach 14 Kalendertagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder KPP-Verwaltungs-GmbH damit beauftragt, soweit die Nichtab-nahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von KPP-Verwaltungs-GmbH erbrach-ten Leistungen beruht.

§ 7 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit KPP-Verwaltungs-GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit
KPP-Verwaltungs-GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende
Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn KPP-Verwaltungs-GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von KPP-Verwaltungs-GmbH wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde KPP-Verwaltungs-GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekom-munikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 8 Nutzungsrechte

KPP-Verwaltungs-GmbH räumt dem Kunden ein, mit Ausnahme der Verwenderin, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt KPP-Verwaltungs-GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von KPP-Verwaltungs-GmbH.

KPP-Verwaltungs-GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit den Rechten Dritter belastet sind und der Kunde erforderliche Nutzungsrechte innehat.

Nutzt KPP-Verwaltungs-GmbH fremdes Lizenzmaterial können diese nur zeitlich eingeschränkt dem Kunden übertragen werden. Bei der Nutzung von fremdem Lizenzmaterial hat KPP-Verwaltungs-GmbH keinen Einfluss darauf, dass das Material zu erheblich veränderten Konditionen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht. KPP-Verwaltungs-GmbH trifft in solchen Fällen die Pflicht, ähnliches Material zu verwenden.

KPP-Verwaltungs-GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes ein Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 5%, mindestens jedoch 10,00 EUR netto in Rechnung stellen.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird KPP-Verwaltungs-GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde
KPP-Verwaltungs-GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, KPP-Verwaltungs-GmbH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, unverzüglich zu informieren, sowie gegen einen Verletzter der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder KPP-Verwaltungs-GmbH dabei zu unterstützen.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt KPP-Verwaltungs-GmbH das Recht ein, das Logo von KPP-Verwaltungs-GmbH und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von KPP-Verwaltungs-GmbH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

KPP-Verwaltungs-GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwen-den, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzu-nehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die KPP-Verwaltungs-GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestal-tung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Ver-wendung beeinträchtigen. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei KPP-Verwaltungs-GmbH.

Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreisminderung verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der KPP-Verwaltungs-GmbH unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, in Textform mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet KPP-Verwaltungs-GmbH unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet KPP-Verwaltungs-GmbH. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KPP-Verwaltungs-GmbH.

Für leichte Fahrlässigkeit haften KPP-Verwaltungs-GmbH und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

Von der KPP-Verwaltungs-GmbH gelieferte und geleistete Dateien und Informationen stellen keine Beratung juristischer Art dar. Wir übernehmen keine Haftung für Handlungen, die auf der Grundlage dieser Informationen unternommen werden. Ein über den Material- bzw. Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses speichert KPP-Verwaltungs-GmbH die notwendigen persönlichen Daten des Kunden.
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

KPP-Verwaltungs-GmbH weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende in Textform gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann KPP-Verwaltungs-GmbH fristlos kündigen.

§ 15 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermit-telten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewähr-leistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüs-selungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

§ 16 Gerichtsstand und Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben-den Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Kleve, Amtsgericht Kleve HRB 4954.

Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 17 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand Juli 2020